Wann immer der Gesetzgeber in Rechtsverhältnissen ein Ungleichgewicht sieht, versucht er durch entsprechende Normen dafür zu sorgen, dass der schwächere Teil gestärkt und so ein Gleichgewicht hergestellt wird. Im Arbeitsrecht ist dies ganz besonders der Fall. Dem Arbeitgeber steht das Weisungsrecht zu, ihm gehören die Betriebsmittel und er kann die wesentlichen strategischen Entscheidungen treffen. Der Arbeitnehmer hingegen hat außer seiner Arbeitskraft keine Möglichkeit, das Wohl und Wehe des Betriebes zu beeinflussen.
Der Gesetzgeber hat deswegen eine Vielzahl von Normen geschaffen, die die Rechte des Arbeitnehmers stärken. Zum Beispiel ist im Bundesurlaubsgesetz festgelegt, dass dem Arbeitnehmer pro Jahr ein Mindesturlaub zusteht. Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht geschrieben, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt behält, auch wenn er krankheitsbedingt die Arbeit nicht verrichten kann. Das Arbeitszeitgesetz regelt bestimmte Höchstarbeitszeiten und das Kündigungsschutzgesetz schließlich erschwert die Kündigung eines Arbeitnehmers ganz erheblich.
Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist es häufig schwer, sich in diesem Gesetzesdschungel zurechtzufinden. Was tun, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt werden soll oder, wenn eine solche Kündigung auf den Tisch flattert? Wie verhält man sich bei Abmahnungen? Und unter welchen Umständen besteht ein Anspruch auf Überstundenvergütung? Bei all diesen Fragen sollte die Rechtslage zunächst genau sondiert werden, bevor weitere Schritte in die Wege geleitet werden. Zudem ist auf eine Vielzahl von Formalien und Fristen zu achten.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zuverlässig bei der Wahl der richtigen Prozesstaktik und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Harm Adam
Rechtsanwalt und Fachanwältin für Medizinrecht Angela Arand