Medizin und Soziales

Medizinrecht

Sowohl Patienten und Ärzte und Zahnärzte werden von uns kompetent im Medizinrecht vertreten. Ebenso beraten und vertreten wir auch andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit dem Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht, im Kassenarztrecht sowie bei der Gestaltung verschiedener Kooperationsmodelle.

In unserer täglichen Arbeit befassen wir uns auch mit sozialrechtlichen Fallgestaltungen, die die Bearbeitung von Fällen im gesamten Medizinrecht mit sich bringen. Dies sind unter anderem sämtliche rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere dem Problemkreis von Plausibilitätsprüfungen oder Kassenärztlichen Zulassungsverfahren. Daneben klären wir Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Pflegeversicherung und Unfallversicherung.

Bei Beratungsbedarf in diesem Rechtsgebiet stehen wir jederzeit gern zu Ihrer Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

Sozialrecht

Im Sozialrecht setzen wir für unsere Mandanten Ansprüche auf Leistungen gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherern, den gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherern und Ämtern durch.

Hier steht immer der Mensch im Vordergrund. Nicht selten sehen sich Betroffene mit existenziellen Problemen konfrontiert, wenn notwendige Leistungen von den Behörden abgelehnt werden. Nicht selten erfolgt dabei eine Ablehnung der Sozialbehörden vorschnell oder zu Unrecht.

Wir begleiten Sie sowohl im Behördenverfahren als auch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Dabei begleiten wir Sie insbesondere rund um Fragen von

  • Renten wegen Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit oder Altersrente,
  • Krankengeld, Pflegegeld,
  • Arbeitslosengeld-I, Arbeitslosengeld-II, Sozialhilfe,
  • Wohngeld, BAföG, Elterngeld, Kindergeld,
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur beruflichen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, insbesondere speziell geregelter pauschaler Nachteilsausgleiche („Merkzeichen“).

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in Verfahren, in denen Sie sich unverhofft einer Forderung der Sozialbehörden ausgesetzt sehen. Hier sind insbesondere Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger zu nennen; einschließlich die Vertretung in komplizierten Statusfeststellungsverfahren zur Klärung der Frage, ob überhaupt eine Beitragspflicht besteht. Hier bieten wir auch für die jeweiligen Schnittstellen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Angela Arand