Familie – Trennung – Unterhalt

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Familie, Ehe und Lebenspartnerschaft. Es ist sehr komplex und durch die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls geprägt und bedarf deshalb einer fundierten Rechtsberatung.

Bei Streitigkeiten betreffend eine Trennung sowie dessen Folgen sollte in jedem Fall ein Fachanwalt für Familienrecht hinzugezogen werden. Nach einer Trennung bedarf es häufig anwaltlicher Unterstützung hinsichtlich der abzuwickelnden Vermögensauseinandersetzung. Es stehen häufig komplizierte vermögensrechtliche Fragen an, die rechtlich zu klären sind, insbesondere dann, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Immobilie besitzen. Sollten Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sein, ist das Sorge- und Umgangsrecht zu klären.

Streitigkeiten bestehen häufig auch wegen des zu zahlenden Unterhaltes für den getrennt lebenden Ehegatten. Hier ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht vom Trennungsdatum bis hin zur rechtskräftigen Scheidung und dient dazu, den Lebensstandard zu sichern, den die Ehegatten während der Ehe hatten. Grundlage für die Berechnung sind die Gesamteinkünfte eines Jahres.

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt, ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft und wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Dazu zählen z. B. wenn ein Expartner wegen Alters oder Krankheit keine Arbeit findet oder eine Fortbildung, bzw. Umschulung macht, für die er wegen Kinderbetreuung in der Ehe keine Zeit hatte. Berechnungsgrundlage ist hier die Höhe des Einkommens während der Ehezeit.

Leben die aus der Ehe oder Beziehung hervorgegangenen Kinder nur bei einem Elternteil, muss der andere Elternteil Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt leisten. Die Höhe des Kindesunterhaltes berechnet sich auf der Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, sowie vom Alter des Kindes.

Im Falle einer Scheidung müssen die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben. Die Kosten einer Scheidung hängen vom Einkommen der Ehegatten ab. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können über einen Rechtsanwalt individuelle Regelungen für die Ehe, aber auch für den Fall der Scheidung getroffen werden.

Bereits im Vorfeld einer Trennung, unter anderem verbunden mit einer finanziellen Auseinandersetzung, sollten Sie wissen, was auf Sie zukommt. Durch einen Fachanwalt für Familienrecht können Sie sich vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen schützen.

Ein Termin bei einem Rechtsanwalt für eine erste Einschätzung und Orientierung ist unerlässlich. Zu diesem Termin sollten Sie alle wichtigen Unterlagen, z. B. Ehevertragsentwurf, bestehender Ehevertrag, Sorgerechtsvereinbarung, etc., mitbringen. Sie können sich in der Kanzlei, am Telefon oder auch bei Ihnen Zuhause beraten lassen.

Als Zeit für eine Erstberatung sollten Sie 90 Minuten einkalkulieren. Dieser Zeitraum ist ausreichend, um sämtliche Probleme, die mit einer Trennung oder im Zusammenhang mit einer sonstigen familienrechtlichen Angelegenheit bestehen, eingehend und lösungsorientiert zu erörtern. Sie sollten in keinem Fall etwas dem Zufall oder der Willkür der Gegenseite überlassen und sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe bedienen.

Wir beraten und vertreten Sie individuell und kompetent und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Markus Menge
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Vera Krug von Einem