Steuerrecht
Eine Steuer bezeichnet von den Steuerschuldnerrinnen und Steuerschuldnern abzuführende Gebühren, der keinerlei staatliche Gegenleistungen gegenüberstehen. Damit ist das Steuerrecht ein Teilgebiet des Abgabenrechts, das die Gesamtheit der sich auf Steuern beziehenden Rechtsnormen umfasst. Unsere Bürgerinnen und Bürger empfinden ganz überwiegend jeden Kontakt mit den Finanzbehörden als eine Belastung. Dabei regelt das Steuerrecht nicht nur die Pflichten, die sich aus einem sogenannten „Steuerverhältnis“ ergeben. Selbst dann, wenn sich ein Unternehmen einer Betriebsprüfung ausgesetzt sieht, gibt es auch umfassende Rechte, die leider oftmals zu spät vom Bürger erkannt werden. Denn die prüfenden Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten sind in solchen Fällen naturgemäß primär daran interessiert, Steuermehreinnahmen zu generieren. Nichts ist komplizierter als das deutsche Steuerrecht, daher ist professionelle Beratung bei unangenehmer Post vom Finanzamt teilweise existentiell wichtig. Hierfür bieten wir die entsprechende Expertise und langjährige Erfahrung.
Wirtschaftsrecht
Jeder meint, eine Ahnung von dem zu haben, was der Begriff „Wirtschaftsrecht“ eigentlich bedeutet. Dennoch ist eine kurze und prägnante Definition schwierig. Hier ein Versuch: In der Regel geht es um sämtliche Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen ein staatlicher Akteur auf die Rechtsbeziehungen aller am Wirtschaftsleben Beteiligten einwirkt. Betroffen sind also sowohl privatrechtlichen Angelegenheiten als auch alle öffentlich-rechtlichen Belange. Zum Wirtschaftsprivatrecht zählen z. B. das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Kartellrecht, das Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz; zum öffentliche-rechtlichen Wirtschaftsverwaltungsrecht zählen u.a. das Gewerberecht, das Außenwirtschaftsrecht, das öffentliche Preisrecht, das Energie,- Währungs-, Bank- und Börsenrecht, das Subventionsrecht und das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand. Zudem ist Internationalität in der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Ohne eine grenzüberschreitende Wirtschaft, die sich nicht nur auf inländische Bedürfnisse beschränkt, wäre das Angebot für den täglichen Bedarf sehr eingeschränkt. Die Globalisierung ist eine Realität. Zur Prävention mit Blick auf gestörte Vertragsbeziehungen, dann aber auch, wenn (zivilrechtliche) Ansprüche konkret durchgesetzt werden müssen, bedarf es spezialisierten anwaltlichen Rates. Hier können Kooperationen des „Hausanwalts“ mit Anwaltskanzleien, die im Heimatland bzw. am Sitz des Anspruchsgegners/Vertragspartners ansässig sind, hilfreich sein. Menge Noack hat Kooperationspartner nicht nur im Inland, sondern auch in Spanien, Italien und Ungarn.
Insolvenzrecht
Entgegen den üblichen Begriffsdefinitionen, wie sie sich auch bei Wikipedia finden, ist das Insolvenzrecht nicht nur das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insoweit ist dessen Ziel, Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung zu unterbinden und im Rahmen einer „Gesamtvollstreckung“ für eine gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu sorgen. Gleichzeitig hat die seit 1999 geltende Insolvenzordnung als Leitbild, jeder natürlichen Person, die sich während des Insolvenz- und des sich anschließenden Restschuldbefreiungsverfahrens redlich verhält, die Perspektive der Restschuldbefreiung zu bieten. In wirtschaftlicher Hinsicht soll jeder Verbraucher eine „zweite Chance“ bekommen, wobei alle Verbindlichkeiten, die in einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründet und als solche festgestellt sind, außen vor bleiben und von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Harald Noack
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Harm Adam