Strafrecht
Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Schon allein der Vorwurf eine Straftat begangen zu haben, wirft viele Menschen aus der Bahn und verunsichert sie. Der Beschuldigte oder Angeklagte ist Mittelpunkt eines Verfahrens, mit dem er meist noch nicht zu tun hatte, wobei ein solches Verfahren nach Regeln betrieben wird, die für Nichtjuristen kaum zu durchschauen sind. Aufgabe eines Strafverteidigers ist es hier, den Mandanten zu beraten und seine prozessualen Rechte zu wahren und konsequent durchzusetzen.
Hierbei kann es zu Situationen kommen, in denen es zu einer offenen Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommen kann. Diese Konflikte muss der Verteidiger bewältigen, denn er vertritt zuallererst die Interessen seines Mandanten. Der Verteidiger ist zur bewussten Einseitigkeit für seinen Mandanten verpflichtet, eine Objektivität gibt es für ihn nicht. Ein Rechtsanwalt hat zwar standesrechtliche und strafrechtliche Grenzen einzuhalten. An diesen gesetzlichen Schranken scheitert jedoch niemals eine effektive Verteidigung.
Die Funktion des deutschen Strafverteidigers ist nicht mit der eines Anwalts wie beispielsweise den USA vergleichbar. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist prognostizierbar und entscheidet sich nicht ausschließlich in der Hauptverhandlung, denn Amts- und Landgerichte sind von Berufsrichtern besetzt, welche die gesamten Akten und somit den Ermittlungsstand kennen. Eine Jury aus echten Laien mag zu manipulieren sein. Berufsrichter mit Aktenkenntnis und Sachverstand lassen sich hingegen von theatralischen Auftritten mit wehender Robe wenig beeindrucken.
Die Möglichkeiten und Aufgaben eines Verteidigers liegen zuallererst in der Vorbereitung des Verfahrens, besonders in der Beratung des Mandanten über die Frage, ob eine Aussage gemacht werden soll oder ob der Angeklagte von seinem verfassungsmäßigen Recht des Schweigens -also die Aussage verweigern- Gebrauch machen soll. Unterschiedliche Prozesstaktiken sind entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. In geeigneten Fällen ist es durchaus möglich, dass eine für den Mandanten unangenehme Hauptverhandlung vermieden werden kann und das Verfahren im Schriftwege mit einem Strafbefehl oder einer Einstellung beendet wird.
Egal welcher Vorwurf gegen Sie erhoben werden sollte – ob Tötungsdelikt, Sexualstraftat, Betrug, Diebstahl, Jugendstrafsache usw.- unsere Kanzlei setzt sich konsequent für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Henner Garth.
24 / 7 Notfalltelefon bei Durchsuchung oder Verhaftung: 0176 – 615 800 44