Andreas Buchholz

Andreas Buchholz

Rechtsanwalt und Notar

Unser Notariat

Der Notar ist kraft Gesetzes zur Neutralität, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar ist kein Interessenvertreter einer Partei und kann deshalb keine einseitigen Ansprüche prüfen und verfolgen. Er ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen umfassend zu beraten.

Notarkosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Es ist gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als gesetzlich vorgesehen zu berechnen.

Unser Notariat unterstützt Sie u. a. in den folgenden Bereichen:

Grundstücks- und Immobilienrecht

  • Kauf- und Übergabeverträge von Grundstücken und Wohnungseigentum sowie von Erbbaurechten
  • Bestellung von Grundschulden und (Grund-) Dienstbarkeiten / Pfandrechten
  • Schenkung / Nießbrauch

Erbrecht

  • Testamentarische Verfügungen / Verfügungen von Todes wegen
  • Erbverträge und Erbauseinandersetzungen
  • Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbscheinanträge / Erbausschlagungen
  • Nachlassverteilung

Vorsorgeangelegenheiten

  • General- und Vorsorgevollmachten
  • GPatienten- und Betreuungsverfügungen

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften sowie Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Umwandlung / Verschmelzung von Gesellschaften
  • Handelsregisterangelegenheiten
  • Anteilsübertragungen

Ehe- Und Familienrecht

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Adoptionen

Vereine

  • Registeranmeldungen

Direkt-Kontakt zum Notariat

Telefon: +49 (0) 551 – 54 71 3 – 66
E-Mail: notariat@menge-noack.de

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