Andreas Buchholz
Rechtsanwalt und Notar
Unser Notariat
Der Notar ist kraft Gesetzes zur Neutralität, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar ist kein Interessenvertreter einer Partei und kann deshalb keine einseitigen Ansprüche prüfen und verfolgen. Er ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen umfassend zu beraten.
Notarkosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Es ist gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als gesetzlich vorgesehen zu berechnen.
Unser Notariat unterstützt Sie u. a. in den folgenden Bereichen:
Grundstücks- und Immobilienrecht
- Kauf- und Übergabeverträge von Grundstücken und Wohnungseigentum sowie von Erbbaurechten
- Bestellung von Grundschulden und (Grund-) Dienstbarkeiten / Pfandrechten
- Schenkung / Nießbrauch
Erbrecht
- Testamentarische Verfügungen / Verfügungen von Todes wegen
- Erbverträge und Erbauseinandersetzungen
- Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
- Erbscheinanträge / Erbausschlagungen
- Nachlassverteilung
Vorsorgeangelegenheiten
- General- und Vorsorgevollmachten
- GPatienten- und Betreuungsverfügungen
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften sowie Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlung / Verschmelzung von Gesellschaften
- Handelsregisterangelegenheiten
- Anteilsübertragungen
Ehe- Und Familienrecht
- Gestaltung von Eheverträgen
- Scheidungsfolgevereinbarungen
- Adoptionen
Vereine
- Registeranmeldungen
Direkt-Kontakt zum Notariat
Telefon: +49 (0) 551 – 54 71 3 – 66
E-Mail: notariat@menge-noack.de