Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf sämtlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die Verkehrsteilnehmern zur Benutzung bereitstehen. Die jeweilige Benutzung wird in bestimmten Gesetzen und Verordnungen im Rahmen des Verkehrsrechts geregelt. Das Verkehrsrecht stellt einen sehr komplexen Rechtsbereich dar und ist einer detaillierten Gesetzgebung unterworfen. Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich durch unverschuldete oder mitverschuldete Unfälle sind regelmäßig vorprogrammiert. Eine Beratung durch einen ausgewiesenen Fachanwalt ist, gerade im Bereich des Verkehrsrechtes, in jedem Fall angebracht.

Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht umfasst das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht. Im Verkehrszivilrecht ist der Fachanwalt regelmäßig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen, u. a. auch mit der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen befasst. Im Versicherungsvertragsrecht regelt er Ansprüche gegenüber der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sowie Regressansprüche.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Bußgeldbescheiden, z. B. wegen Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy sowie Nichteinhaltung des Abstandes, usw. Er vertritt auch wegen sonstiger Bußgeldsachen, wie z. B. fehlerhafter Ladungssicherung, Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz sowie Lenkzeitverstöße.

Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht berät und vertritt der Fachanwalt wegen:

  • Trunkenheitsfahrten mit dem Pkw oder Fahrrad,
  • fahrlässiger Körperverletzung und Tötung,
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr,
  • sämtlichen sonstigen strafrechtlichen Verstößen im Straßenverkehr.

Verkehrsverwaltungsrecht

Steht eine MPU bevor, ist es unerlässlich sich vorher fachkundigen Rates zu bedienen. Die Folgen wegen einer Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis werden häufig bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen unterschätzt. Wir beraten und vertreten Sie gern durch eine ausgewiesene Fachanwaltsqualität im gesamten Bereich des Verkehrsrechtes.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Menge (Unfallsachen, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen und Führerscheinsachen)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Henner Garth (ausschließlich Verkehrsstrafrecht)

Kommen wir in Kontakt

Menge Noack Rechtsanwälte
Robert-Koch-Str. 2
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