Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Allein in Deutschland gibt es über 400 Millionen laufende Versicherungsverträge. Sie schützen vor den finanziellen Folgen ungewollter Ereignisse und stellen deshalb einen wesentlichen Bestandteil der privatrechtlichen Vorsorge dar. Das gilt nicht nur für die Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr sowie im häuslichen und gewerblichen Bereich, sondern insbesondere auch die Gebäude- und die Inventarversicherung, wie beispielsweise die Hausratversicherung, die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Lebensversicherung, die private Krankenversicherung sowie zahlreiche weitere Versicherungsarten.

Zugleich ist das Versicherungsrecht alles andere als einfach. Es besteht aus vielfältigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, die vom allgemeinen Zivilrecht deutlich abweichen. Schon die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags und noch viel häufiger seine Leistungsvoraussetzungen sowie Leistungshindernisse, zu denen unter anderem Obliegenheitsverletzungen gehören, sind deshalb immer wieder umstritten.

Ohne versicherungsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen lässt sich deshalb die Rechtslage zwischen einem Versicherer sowie seinem Versicherungsnehmer und eventuell auch Versicherten nicht zuverlässig klären und durchsetzen. Rechtsanwalt Andreas Buchholz befasst sich damit seit langem erfolgreich, ist seit 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht und führt tagtäglich versicherungsrechtliche Mandate.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Andreas Buchholz